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Sportküstenschifferschein (SKS) |
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Der SKS ist ein freiwilliger amtlicher Befähigungsnachweis zum Führen von Segel- und Motoryachten innerhalb eines Bereiches von bis zu 12 Seemeilen von der Küste. Obwohl er kein vorgeschriebener Schein ist, wird er von vielen Charterfirmen als Erfahrungsnachweis gefordert. Auch in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten spielt er eine entscheidende Rolle. Dies kann bei einem Seeunfall aus strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Gründen, unabhängig von einer Führerscheinpflicht, erforderlich sein. Voraussetzung ist der SBF-See und ein Nachweis von 300 Seemeilen. Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF-See.
Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung umfangreichere Kenntnisse bzgl. der Führung einer seegängigen Yacht geprüft. Die praktische Ausbildung wird im Rahmen eines 1-2 wöchigen Ausbildungstörns durchgeführt. Die Termine sowie die Revierauswahl werden mit den Teilnehmern abgestimmt. Am Ende des Törns wird die praktische Prüfung abgelegt. Ein SKS-Schein alleine garantiert noch nicht die Fähigkeit, ein Boot und eine Crew sicher in allen Situationen führen zu können. Es werden zwar grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft, jedoch setzt eine gute Seemannschaft auch ein gehöriges Maß an Erfahrung voraus. Diese Erfahrung kann man z.B. beim Kojenchartern, auf Mitsegeltörns, Skippertrainings oder als Co-Skipper sammeln. |
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